Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (30.01.2019 – 31.12.2023)

Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (30.01.2019 – 31.12.2023)

Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (30.01.2019 - 31.12.2023)

Niedersachsen / Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege

Das Land Niedersachsen unterstützt die Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen.

Gefördert werden denkmalbedingte Mehrausgaben bei Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen, insbesondere

  • Ausgaben für die Wiederherstellung von teilzerstörten Kulturdenkmalen,
  • Ausgaben für den denkmalgerechten Ersatz von Bauteilen,
  • Kosten einer baugeschichtlichen oder restauratorischen Untersuchung und Dokumentation,
  • Architekten- und Ingenieurhonorare,
  • Ausgaben für die Darstellung der denkmalpflegerischen Bedeutung eines Kulturdenkmals sowie
  • Ausgaben für die Erforschung und Erhaltung des archäologischen Erbes.

Die Höhe des jeweils verfügbaren Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt bei Gebietskörperschaften 25.000 EUR, bei allen übrigen Antragsberechtigten grundsätzlich 3.000 EUR.

Weitere Beiträge

Sachsen-Anhalt Zukunftsenergien: Sektorenkopplung - 2. Förderaufruf
Förderzeitraum: 04.09.2024 – 16.10.2024
Bekanntmachung „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“ Projektaufruf 2024
Förderzeitraum: 30.08.2024 – 12.11.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Enabling Technologies für resiliente F&E-Lieferketten in den Quantentechnologien“
Förderzeitraum: 23.08.2024 – 30.11.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!