Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (30.01.2019 – 31.12.2023)

Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (30.01.2019 – 31.12.2023)

Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (30.01.2019 - 31.12.2023)

Niedersachsen / Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege

Das Land Niedersachsen unterstützt die Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen.

Gefördert werden denkmalbedingte Mehrausgaben bei Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen, insbesondere

  • Ausgaben für die Wiederherstellung von teilzerstörten Kulturdenkmalen,
  • Ausgaben für den denkmalgerechten Ersatz von Bauteilen,
  • Kosten einer baugeschichtlichen oder restauratorischen Untersuchung und Dokumentation,
  • Architekten- und Ingenieurhonorare,
  • Ausgaben für die Darstellung der denkmalpflegerischen Bedeutung eines Kulturdenkmals sowie
  • Ausgaben für die Erforschung und Erhaltung des archäologischen Erbes.

Die Höhe des jeweils verfügbaren Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt bei Gebietskörperschaften 25.000 EUR, bei allen übrigen Antragsberechtigten grundsätzlich 3.000 EUR.

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