erreichen, muss die Landwirtschaft ihre jährlichen Emissionen schrittweise reduzieren. So soll bis 2030 beispielsweise gegenüber dem Jahr 2014 rund 16 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent weniger Treibhausgase emittiert werden. Ein wichtiger Ansatzpunkt für diese Reduzierungen ist der Ausbau der Energieeffizienz und die Minderung der Emissionen aus der Energienutzung durch Kraft- und Heizstoffe. Daher werden mit der neuen Richtlinie nun Energieeffizienzmaßnahmen und alternative Antriebssysteme, sowie Investitionen in Anlagen zur erneuerbaren Energieversorgung und Abwärmenutzung gefördert.
Die Förderung teilt sich hierbei in drei unterschiedliche Module für investive Maßnahmen auf:
Antragsberechtigt sind klein- und mittelständische Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland unabhängig ihrer Rechtsform. Außerdem sind gewerbliche Maschinenringe oder Lohnunternehmen, die Dienstleistungen für landwirtschaftliche Unternehmen in der Primärerzeugung anbieten, teilweise antragsberechtigt.
Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 80 %
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
Bild von Manfred Antranias Zimmer auf Pixabay
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