Bund / KfW Bankengruppe
Die KfW hat die Förderbedingungen in der Finanzierung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben zum 1. Januar 2019 angepasst.
Der Kredithöchstbetrag wurde auf 25 Mio. EUR pro Vorhaben erhöht, die Begrenzung des Kredithöchstbetrages pro Unternehmensgruppe im Kalenderjahr ist entfallen. Die Option, tilgungsfreie Anlaufjahre in Abhängigkeit der Laufzeitvariante in Anspruch zu nehmen, wurde wieder eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Abruffrist auf 12 Monate mit Verlängerungsoption erhöht.
Das Programm dient der Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben etablierter innovativer Unternehmen. Gefördert wird der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben.
Ziel ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierungen sicherzustellen.
Weitere Beiträge
Neueste Beiträge
Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!
Kategorien