EU-Kommission verlängert und erweitert Beihilferahmen für Corona-Hilfen der Mitgliedstaaten

EU-Kommission verlängert und erweitert Beihilferahmen für Corona-Hilfen der Mitgliedstaaten

EU-Kommission verlängert und erweitert Beihilferahmen für Corona-Hilfen der Mitgliedstaaten

Förderzeitraum: 28.01.2021
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Am 28.01.2021 hat die Europäische Kommission die staatlichen Beihilfen zur Bewältigung der Corona-Pandemie verlängert und verbessert.

Folgende Änderungen sind nun im neuen Beihilferahmen:

  • die Obergrenze für Kleinbeihilfen wurde auf 1,8 Mio. € erhöht, für Fischerei und Aquakultur auf 270.000 €,
  • die Obergrenze für Fixkosten auf 10 Mio. € erhöht,
  • der Befristete Rahme wurde bis zum 31.12.2021 verlängert.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier erklärt, dass die Erweiterung eine große Unterstützung für Unternehmen und Beschäftige ist, um die Folgen der Pandemie zu bewältigen.

Der beschlossene Befristete Rahmen ist die Grundlage für die deutschen Corona-Hilfen, wie zum Beispiel die Überbrückungshilfe, KfW-Kredite und die außerordentliche Wirtschaftshilfe.

Bild von Dimitris Vetsikas auf Pixabay

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