Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) auf der Grundlage regionaler oder branchenspezifischer Vereinbarungen Maßnahmen der Sozialpartner zur Verankerung systematischer Weiterbildung in Unternehmen, Organisationen und Branchen sowie zur Chancengleichheit in den Unternehmen.
Gefördert werden Projekte in den folgenden Handlungsfeldern:
Ziel ist es, Sozialpartner und betriebliche Akteure bei der Fachkräftesicherung und Anpassung an den demografischen Wandel zu unterstützen.
Art und Höhe
Zuschüsse bis max. 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
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