Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur

Förderzeitraum: 27.05.2021 - 21.06.2021
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Im Rahmen der „Exportinitiative Umwelttechnologien“ der Bundesregierung sollen Projekte gefördert werden, die dazu beitragen die Entwicklung, Vermittlung und Anwendung bestimmter Umweltstandards zu etablieren und geeignete Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieser Standards zu schaffen.

Im Rahmen der neuen Richtlinie wird die Förderung in diesem Bereich nun weiter ausgeweitet. So sind jetzt Durchführbarkeitsstudien – beispielsweise zur Identifizierung von nachhaltigen Lösungswegen, Pilot- und Modellvorhaben im Ausland sowie Initialprojekte der Umwelttechnik und Ressourceneffizienz zuwendungsfähig.

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Organisationen, darunter Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen mit Niederlassung in Deutschland.

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 50 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

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