Saarland / zuständige Kreisverwaltungsbehörde Saarland
Das Saarland unterstützt Privatpersonen, kleine Unternehmen und Vereine, die aufgrund der Unwetterereignisse in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018 in besonders betroffenen Orts- und Stadtteilen des Landes in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind.
Förderfähig sind Aufwendungen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden, die durch direkte Einwirkung der Schadensursache an
entstanden sind.
Die Landesregierung stellt aus dem Gesamthaushalt Mittel von bis zu 1 Mio. EUR zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der kommunalen Mittel steht im Rahmen der Finanzhilfemaßnahme somit ein Hilfsvolumen von zusammen 2,5 Mio. EUR zur Verfügung.
Die Fördermittel erfolgen in Form von Soforthilfen, nicht rückzahlbaren Finanzhilfen und Zinsverbilligungszuschüssen.
Anträge auf Finanzhilfen sind bis spätestens zum 31. Juli 2018 schriftlich oder zur Niederschrift bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. dem Regionalverband einzureichen.
Nicht das passende Programm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Saarland
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