Ziel und Gegenstand
Gefördert werden innovative Klimaschutzprojekte in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung, die in den vielfältigen klimarelevanten Handlungsfeldern substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit aufweisen. Die Förderung erfolgt in zwei Modulen.
Modul 1 – Entwicklung und pilothafte Anwendung von innovativen Klimaschutzmaßnahmen
Im Modul 1 werden Projekte gefördert, in denen umsetzungsorientierte Maßnahmen für den Klimaschutz konzipiert und unter Einbindung relevanter Akteure der Zielgruppe erstmals pilothaft angewendet werden.
Modul 2 – Bundesweite Verbreitung bereits pilothaft erprobter Klimaschutzmaßnahmen
Im Modul 2 werden Projekte gefördert, die auf einem innovativen Ansatz für den Klimaschutz basieren, der bereits erfolgreich pilothaft erprobt wurde.
Art und Höhe der Förderung
Zuschüsse bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
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