Ziel und Gegenstand
Ziel des Förderaufrufes ist es, die Umsetzung wegweisender investiver Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz zu ermöglichen.
Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern:
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Neubauten sowie Maßnahmen zur kommerziellen Stromerzeugung und Maßnahmen aus dem Bereich Elektromobilität und des Radverkehrs, die bereits in anderen Förderprogrammen der Bundesregierung zuwendungsfähig sind.
Projektskizzen müssen bis zum 15. Mai 2020 bzw. 15. November 2020 (Posteingang) beim Projektträger eingereicht werden.
Art und Höhe der Fördermittel
70 % Zuschuss (im Einzelfall bis 90 %)
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