Förderbekanntmachung zu den Modellvorhaben „Erprobung innovativer Modellvorhaben für die künftige Gebäudeförderung“

Förderbekanntmachung zu den Modellvorhaben „Erprobung innovativer Modellvorhaben für die künftige Gebäudeförderung“

Förderbekanntmachung zu den Modellvorhaben „Erprobung innovativer Modellvorhaben für die künftige Gebäudeförderung“

Förderzeitraum: 01.11.2020-31.12.2024
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Das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) unterstützt ab 2021 die energetische Gebäudeförderung. Das Programm wurde weiterentwickelt mit dem Schwerpunkt energie- und klimapolitische Ziele zu erreichen.

Im Rahmen der Bekanntmachung werden 100 Modellvorhaben gefördert für die energetische Sanierung von Wohngebäuden.  

Förderfähig sind Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, die den baulichen Wärmeschutz (H’T), nach „Effizienzhaus 40“ und „100“, maximal um 10 Prozentpunkte überschreiten und zugleich einen niedrigen Primärenergiebedarf (QP) vorweisen.

Ziel des Modellvorhabens ist es, Erfahrungswerte und Erkenntnisse für den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust zu gewinnen.

Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen und Unternehmen (Einzelunternehmer und kommunale Unternahmen).

Fördermittel in Form von Zuschüssen bis zu 55%.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 4187375 (lizenzfrei)

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