Fördermittel für Forschungsprojekte zur „Anwendung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in der Praxis“ (19.03.2019 – 30.06.2021)

Fördermittel für Forschungsprojekte zur „Anwendung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in der Praxis“ (19.03.2019 – 30.06.2021)

Fördermittel für Forschungsprojekte zur „Anwendung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in der Praxis“ (19.03.2019 - 30.06.2021)

Im Bereich der KI wurden in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte erreicht.  Aktuell besteht die hauptsächliche Herausforderung im Transfer der KI-Methoden in die Praxis.

Industrielle Anwendungen des Maschinellen Lernens liefern die Instrumente und Werkzeuge, um Daten aus der Industrie effizient verarbeiten und zum Nutzen der Unternehmen und ihrer Kunden interpretieren zu können. Dabei bestehende Praxiserfordernisse wie Zuverlässigkeit oder Haftungsfragen machen den Einsatz modellbasierter Entscheidungsverfahren der KI notwendig. Deren Entwicklung hat jedoch noch nicht mit der Entwicklung von ML-Methoden Schritt gehalten.

Für den erfolgreichen Transfer von KI-Anwendungen in die Breite der Wirtschaft spielt neben der universitären und institutionellen Forschung die industrielle, anwendungsnahe Forschung eine wichtige Rolle. Genau an diesem Punkt setzt die vorliegende Bekanntmachung an.

Mit dieser Richtlinie wird das BMBF Vorhaben fördern, die die innovative Anwendung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in der Praxis zum Ziel haben. Die zu entwickelnden Anwendungen müssen den Mehrwert der KI-Verfahren gegenüber etablierten Verfahren zeigen, hierbei aber die Selbstbestimmung, die soziale und kulturelle Teilhabe sowie den Schutz der Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern sicherstellen. Weiterhin sollen die geförderten Projekte die beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) dazu befähigen, KI-Anwendungen nicht nur zu nutzen, sondern auch zu verstehen, weiterzu­entwickeln und in ihre Geschäftsprozesse einzubeziehen.

Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollen klare Bezüge zu folgenden Themenkomplexen aufweisen:

  • Computer Vision/Bildverstehen;
  • digitale Assistenten, Computerlinguistik und automatisierte kontextbezogene Informationsaufbereitung;
  • effiziente und robuste Algorithmen zum Problemlösen bzw. zur Entscheidungsfindung;
  • Erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz;
  • Logistik & Mobilität;
  • Produktionstechnologien & Prozesssteuerung;
  • Innovative nutzerorientierte Dienstleistungen

Die Fördermittel werden in Form von Zuschüssen erteilt.

  • Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, können individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
    Zudem kann eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt werden.
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Hierbei wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

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