Fördermittel für Stromspeicher sind entscheidend um Investitionen zur effizienten Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen in Unternehmen voranzutreiben und damit zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen beizutragen.
Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt mit der Richtlinie Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER die Förderung investiver Maßnahmen zur Speicherung von Strom aus erneuerbaren Quellen mit dem Ziel, die Integration von erneuerbarem Strom in das Energiesystem voranzutreiben und so die Verringerung von Treibhausgas-Emissionen zu erreichen.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) fördert Investitionen in stationäre elektrochemische Energiespeicher (Stromspeicher), die eine Kapazität von über 30 kWh aufweisen und an eine Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie angeschlossen werden. Mitgefördert werden das erforderliche Batteriemanagementsystem und der Speicher-Wechselrichter sowie erforderliche Planungsleistungen. Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt werden:
Zuschuss in Höhe von
Weitere Beiträge
Neueste Beiträge
Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!
Kategorien