Förderrichtline zur Forschung für Künstliche Intelligenz: Internationale Zukunftslabore in Deutschland (22.03.2019 – 30.06.2021)

Förderrichtline zur Forschung für Künstliche Intelligenz: Internationale Zukunftslabore in Deutschland (22.03.2019 – 30.06.2021)

Förderrichtline zur Forschung für Künstliche Intelligenz: Internationale Zukunftslabore in Deutschland (22.03.2019 - 30.06.2021)

Mit dieser aktuellen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sollen die Einrichtung und die Arbeit von internationalen Zukunftslaboren in Deutschland zur Klärung aktueller Forschungs- und Entwicklungsfragen im Bereich der Künstlichen Intelligenz gefördert werden.

Bezuschusst wird der Aufbau und die Arbeit von international besetzten Forscherteams („Internationale Zukunfts­labore“), die zu aktuellen Forschungs- und Entwicklungsfragen der KI arbeiten. Bewerben können sich deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland. Mit der Fördermaßnahme werden sie darin unterstützt, internationale Kompetenz zu bündeln und internationale Spitzenkräfte für die gemeinsame Forschung in Deutschland zu gewinnen.

Die internationalen Zukunftslabore sollen herausragende Forschungs- und Entwicklungsbeiträge auf einem oder mehreren der nachfolgenden Gebiete der KI leisten:

  • Deduktionssysteme, maschinelles Beweisen: Ableitung (Deduktion) formaler Aussagen aus logischen Ausdrücken, Systeme zum Beweis der Korrektheit von Hardware und Software;
  • Wissensbasierte Systeme: Methoden zur Modellierung und Erhebung von Wissen, Software zur Simulation menschlichen Expertenwissens und Unterstützung von Experten (ehemals: „Expertensysteme“), zum Teil auch verbunden mit Psychologie und Kognitionswissenschaften;
  • Musteranalyse und Mustererkennung: induktive Analyseverfahren, insbesondere auch maschinelles Lernen;
  • Robotik: autonome Steuerung von Robotik-Systemen, d. h. autonome Systeme;
  • Intelligente multimodale Mensch-Maschine-Interaktion: Analyse und „Verstehen“ von Sprache (in Verbindung mit Linguistik), Bildern, Gestik und anderen Formen menschlicher Interaktion.

Die Zuschüsse werden für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten erteilt. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei maximal 5 Millionen EUR. Grundlegend können Unternehmen eine Förderung von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben erhalten. Eine angemessene Eigenbeteiligung ist hierbei vorgesehen. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können individuell bis zu 100% gefördert werden.

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Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
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