Am 27. März 2024 genehmigte der Bundesrat endlich das Wachstumschancengesetz, welches unter anderem eine signifikante ...
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes.
Im Einzelnen werden gefördert:
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich hierbei nach der Art des Vorhabens und beträgt je nach Maßnahme bis zu 75% oder bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze beträgt in der Regel 10.000 EUR.
Nicht das passende Programm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Sachsen
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