Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018) (Stand: 18.06.2018)

Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018) (Stand: 18.06.2018)

Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018) (Stand: 18.06.2018)

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes.

Im Einzelnen werden gefördert:

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer,
  • Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements,
  • sonstige Maßnahmen im Einzelfall sowie
  • Maßnahmen der Hochwasserschadensbeseitigung.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich hierbei nach der Art des Vorhabens und beträgt je nach Maßnahme bis zu 75% oder bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze beträgt in der Regel 10.000 EUR.

 

Nicht das passende Programm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Sachsen

Weitere Beiträge

Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit
Förderzeitraum: 14.11.2023 – 31.12.2025
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Computational Life Sciences – Digitale Methoden zur Erforschung postakuter Infektionssyndrome
Förderzeitraum: 20.11.2023 – 01.03.2024
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm TWIN Transition der Transformationsoffensive des BMAW
Förderzeitraum: 08.11.2023 – 31.12.2026

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!