Sachsen-Anhalt / Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung.
Mitfinanziert werden
- Weiterbildungsmaßnahmen, die der Entwicklung und dem Erhalt betrieblich relevanter, fachlich-methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen dienen und die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit unterstützen, insbesondere Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Qualifikation Geringqualifizierter und zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter sowie Menschen mit Behinderungen,
- Beratungs- und Begleitleistungen zur Personal- und Organisationsentwicklung für Unternehmen ab zehn Beschäftigte, die der Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik dienen.
Die Höhe der Fördermittel beträgt im Fall von Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung
- für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben und für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Abhängig von Antragsteller und Teilnehmenden kann sich der Zuschuss um 10% bzw. 20% erhöhen, darf jedoch 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
Die Höhe der Zuschüsse für Personal- und Organisationsentwicklung beträgt
- für Unternehmen von 10 – 49 Beschäftigten 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- für Unternehmen von 50 – 249 Beschäftigten 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben und
- für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben.