Förderung der Modernisierung von Wohnraum (Modernisierungsrichtlinie – RL Mod) (01.02.2018 – 31.12.2022)

Förderung der Modernisierung von Wohnraum (Modernisierungsrichtlinie – RL Mod) (01.02.2018 – 31.12.2022)

Förderung der Modernisierung von Wohnraum (Modernisierungsrichtlinie - RL Mod) (01.02.2018 – 31.12.2022)

Nordrhein-Westfalen / NRW.BANK; zuständiges Amt für Wohnungswesen

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Darlehen für bauliche Maßnahmen der Modernisierung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück.

Schwerpunkte dieser Förderrichtlinie sind Maßnahmen, die

  • den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig erhöhen,
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
  • Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren,
  • die Energieeffizienz von Wohngebäuden erhöhen,
  • den Schutz vor Einbruch verbessern,
  • bestehenden Wohnraum erweitern und
  • ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld schaffen.

Die Fördermittel werden in Form eines Darlehens erteilt.
Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 100.000 EUR pro Wohnung oder Eigenheim.
Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR.

Der Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wurde neu veröffentlicht.

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