Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte (IMVR) (01.01.2018 – 31.12.2020)

Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte (IMVR) (01.01.2018 – 31.12.2020)

Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte (IMVR) (01.01.2018 - 31.12.2020)

Bayern / Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen dieses Förderprogrammes innovative Konzepte, mit denen die medizinische Versorgung der bayerischen Bevölkerung flächendeckend, bedarfsgerecht, gut erreichbar und auf hohem Niveau gesichert und gestärkt werden kann.

Gefördert werden Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte

  • der vertragsärztlichen Versorgung im ländlichen Raum einschließlich der Delegation von Leistungen an Gesundheitsfachberufe,
  • der vertragsärztlichen Versorgung durch innovative Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • der interdisziplinären/sektorenübergreifenden Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und anderen medizinischen sowie pflegerischen Leistungserbringern sowie
  • der qualitativ hochwertigen Patientenversorgung und Versorgungsstruktur durch Nutzen digitaler Medien.

Fördermittel werden in Form eines Zuschusses ausgereicht.

Der Förderumfang beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 500.000 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 EUR.

Der Antragsteller hat einen Eigenanteil von mindestens 30% zu erbringen.

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wurde neu veröffentlicht.

 

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