Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) bei gewerblicher und institutioneller Nutzung (RL Lastenfahrrad)

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) bei gewerblicher und institutioneller Nutzung (RL Lastenfahrrad)

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) bei gewerblicher und institutioneller Nutzung (RL Lastenfahrrad)

Förderzeitraum: seit 30.01.2021
pixabay.4550679-1

 

Eine emissionssparende Logistik wird in der heutigen Zeit insbesondere im Zeichen des Klimawandels und der Klimaschutzziele der Bundesregierung immer wichtiger. Ein prominenter Ansatz zur Einsparung von Emissionen bildet hierbei das Last-Mile-Prinzip, indem die Ware von dezentralen Lagern mit Lastenfahrrädern oder anderen emissionsfreien Verkehrsmitteln zum Endkunden gebracht wird.

Ziel der neuen Richtlinie ist es, dieses Prinzip im Bundesland Sachsen nachhaltig zu stärken, indem die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs durch Zuschüsse unterstützt wird. Dies soll die Lebens-, Umwelt- und Umfeldqualität durch die Verlagerung von Transporten auf emissionsfreie Verkehrsmittel verbessern.

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, KMU, Vereine und Zweckverbände in Sachsen

Fördermittel: pro Lastenfahrrad 500 €, pro Lastenpedelec 1.500 €

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von alemana1978 auf Pixabay

 

Nicht das passende Programm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Sachsen

Weitere Beiträge

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Material-Hub-Initiative „Ressourcensouveränität durch Materialinnovationen“ (MaterialNeutral) Modul 2 – Materialinnovationen durch nachhaltige Rohstoffnutzung
Förderzeitraum: 18.09.2024 – 17.01.2025
Sachsen-Anhalt Zukunftsenergien: Sektorenkopplung - 2. Förderaufruf
Förderzeitraum: 04.09.2024 – 16.10.2024
Bekanntmachung „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“ Projektaufruf 2024
Förderzeitraum: 30.08.2024 – 12.11.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!