Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) bei gewerblicher und institutioneller Nutzung (RL Lastenfahrrad)

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) bei gewerblicher und institutioneller Nutzung (RL Lastenfahrrad)

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) bei gewerblicher und institutioneller Nutzung (RL Lastenfahrrad)

Förderzeitraum: seit 30.01.2021
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Eine emissionssparende Logistik wird in der heutigen Zeit insbesondere im Zeichen des Klimawandels und der Klimaschutzziele der Bundesregierung immer wichtiger. Ein prominenter Ansatz zur Einsparung von Emissionen bildet hierbei das Last-Mile-Prinzip, indem die Ware von dezentralen Lagern mit Lastenfahrrädern oder anderen emissionsfreien Verkehrsmitteln zum Endkunden gebracht wird.

Ziel der neuen Richtlinie ist es, dieses Prinzip im Bundesland Sachsen nachhaltig zu stärken, indem die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs durch Zuschüsse unterstützt wird. Dies soll die Lebens-, Umwelt- und Umfeldqualität durch die Verlagerung von Transporten auf emissionsfreie Verkehrsmittel verbessern.

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, KMU, Vereine und Zweckverbände in Sachsen

Fördermittel: pro Lastenfahrrad 500 €, pro Lastenpedelec 1.500 €

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von alemana1978 auf Pixabay

 

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