Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen eines Pilotverfahrens Fachkräfte, die eine Berufsanerkennung oder die Einstufung ihrer ausländischen Hochschulqualifikation anstreben, durch einen Anerkennungszuschuss.

Gefördert wird der Zugang zu einem Berufsanerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf.

Ziel ist es, qualifizierte Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen und eine qualifikationsadäquate Beschäftigung von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen zu fördern.

Antragsberechtigt sind Anerkennungsinteressierte mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.

 

Art und Höhe

Zuschuss bis zu 100% der nachgewiesenen Kosten, maximal 600 € pro Person. Die beantragte Gesamtförderung der Kosten soll insgesamt pro Person mindestens 100 EUR betragen.

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