Förderung von Beratungsmaßnahmen zu ökologischer Wirtschaftsweise (FRL-Ökoberatung) (Stand: 01.01.2018)

Förderung von Beratungsmaßnahmen zu ökologischer Wirtschaftsweise (FRL-Ökoberatung) (Stand: 01.01.2018)

Förderung von Beratungsmaßnahmen zu ökologischer Wirtschaftsweise (FRL-Ökoberatung) (Stand: 01.01.2018)

Das Saarland fördert im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) die Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse durch externe Beratungsanbieter zur Umstellung auf den ökologischen Landbau, zur Beibehaltung ökologischer Wirtschaftsweise sowie zu speziellen Problemen in der ökologischen Produktion.

Ziele der Förderung sind die Verbesserung der wirtschaftlichen und natürlichen Produktionsbedingungen zur Gewährleistung einer leistungsfähigen ökologischen Landwirtschaft, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Öko-Betriebe sowie Verbesserung der Ressourceneffizienz im Agrar- und Ernährungssektor.
Antragsberechtigt sind öffentliche oder private Anbieter der Beratungsleistungen.
Endbegünstigte der Fördermaßnahme sind landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse.

Die Fördermittel werden in hierbei in Form von Zuschüssen erteilt.

Der Förderumfang beträgt 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 800 EUR je Beratungsleistung. Die maximale Gesamthöhe der Zuwendung pro Kalenderjahr beträgt 20.000 EUR.
Die Bagatellgrenze liegt hier bei 800 EUR je Antrag.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Antragstellung durch unsere Fördermittelberatung!

 

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