Förderung von Energieberatungen im Mittelstand 07.11.2017-31.12.2022

Förderung von Energieberatungen im Mittelstand 07.11.2017-31.12.2022

Förderung von Energieberatungen im Mittelstand 07.11.2017-31.12.2022

Bund / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt qualifizierte Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die Energieeinsparpotenziale in den Unternehmen aufzeigen, die Anzahl der umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen erhöhen und damit zusätzliche Energieeinsparungen realisieren.

Gefördert werden Energieberatungen, die in einem systematischen Verfahren ausreichende Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer entsprechenden Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage erlangen, Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen ermitteln und quantifizieren und die Ergebnisse in einem Bericht zu erfassen.

Ziel ist es, eine Energieeinsparung von 10 bis 20% pro beratenes Unternehmen zu erreichen, um eine jährliche Energieeinsparung von insgesamt 400 GWh zu erzielen.

Zum 1. Dezember 2017 tritt eine neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand in Kraft. Die in der Förderdatenbank dokumentierte Neufassung der Richtlinie ersetzt die bisher gültige Richtlinie vom 1. Dezember 2015. Folgende wesentliche Änderungen treten am 1. Dezember 2017 in Kraft:

  • Der Energieberaterkreis wird erweitert. Zum Förderprogramm können alle Energieberater zugelassen werden, die über die geforderte fachliche Qualifikation verfügen. Die Energieberater haben sich durch Selbsterklärung gegenüber dem BAFA und dem jeweiligen Unternehmen zu verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten.
  • Für die Zulassung benötigen Energieberater eine Haftpflichtversicherung, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Energieberatungsleistungen abdeckt.
  • Die Förderung der Umsetzungsbegleitung entfällt. Für eine Energieberatung wird daher die maximale Förderhöhe von 8.000 Euro auf 6.000 Euro abgesenkt (betrifft Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von über 10.000 Euro).

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt

–für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 EUR 80% der förderfähigen
Beratungskosten, maximal jedoch 6.000 EUR,

–für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 EUR 80% der förderfähigen
Beratungskosten, maximal jedoch 1.200 EUR.

Innerhalb von 24 Monaten wird je Antragsteller eine Energieberatung bezuschusst.

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