Bund / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt qualifizierte Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die Energieeinsparpotenziale in den Unternehmen aufzeigen, die Anzahl der umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen erhöhen und damit zusätzliche Energieeinsparungen realisieren.
Gefördert werden Energieberatungen, die in einem systematischen Verfahren ausreichende Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer entsprechenden Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage erlangen, Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen ermitteln und quantifizieren und die Ergebnisse in einem Bericht zu erfassen.
Ziel ist es, eine Energieeinsparung von 10 bis 20% pro beratenes Unternehmen zu erreichen, um eine jährliche Energieeinsparung von insgesamt 400 GWh zu erzielen.
Zum 1. Dezember 2017 tritt eine neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand in Kraft. Die in der Förderdatenbank dokumentierte Neufassung der Richtlinie ersetzt die bisher gültige Richtlinie vom 1. Dezember 2015. Folgende wesentliche Änderungen treten am 1. Dezember 2017 in Kraft:
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt
–für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 EUR 80% der förderfähigen
Beratungskosten, maximal jedoch 6.000 EUR,
–für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 EUR 80% der förderfähigen
Beratungskosten, maximal jedoch 1.200 EUR.
Innerhalb von 24 Monaten wird je Antragsteller eine Energieberatung bezuschusst.
Weitere Beiträge
Neueste Beiträge
Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!
Kategorien