Förderung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Katastrophenabwehr (KatSZR)

Förderung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Katastrophenabwehr (KatSZR)

Förderung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Katastrophenabwehr (KatSZR)

Unterstützt werden im Freistaat Bayern Maßnahmen zur Vorbereitung der Katastrophenabwehr. Ziel ist es, die Ausstattung der Katastrophenhilfe und der Katastrophenschutzbehörden zu verbessern.
Gefördert wird der Erwerb von Katastrophenschutzausrüstung von überregionaler Bedeutung.

Voraussetzungen der Förderung:

  • Die Mittel müssen die Katastrophenhilfe in ihrer Leistungsfähigkeit unterstützen oder diese sogar verbessern
  • Die Maßnahmen müssen wirtschaftlich und notwendig sein.
  • Die jeweiligen Gegenstände müssen den aktuellen technischen Vorschriften entsprechen. Insbesondere müssen sie geprüft, anerkannt und zugelassen sein.

Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt. Die Anschaffungskosten pro Ausrüstungsgegenstand dürfen 5.000 Euro nicht unterschreiten.

Zuschusshöhe: abhängig von der Art der Maßnahmen

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