Es werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus den Bereichen Optik und Photonik gefördert, die entsprechend dem oben beschriebenen Zuwendungszweck in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Japan eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:
Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen. Die Projekte sollten am Ende des Vorhabens einen Technologiereifegrad (TRL) zwischen 3 und 7 erreichen.
Antragsberechtigt sind:
Art und Höhe
nicht rückzahlbaren Zuwendung – 600 000 Euro pro Verbundprojekt für 36 Monate
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 25. September 2019 zunächst Projektskizzen vorzulegen.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer individuellen Fördermittelberatung bei der Antragstellung zur Seite!
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