Auch wenn bald alle Kernreaktoren in Deutschland abgestellt werden, müssen für die verbleibende Betriebsdauer sowie der daran folgenden Nachbetriebsphase und dem Rückbau der Anlagen Sicherheitsstandards gewährleistet werden. Auch in der Forschung werden Kernreaktoren eingesetzt, deren Sicherheit weiterhin gewährleistet werden muss.
Innerhalb der Forschungsförderung ist es möglich, in unterschiedlichen Schwerpunkten eine Förderung zu erhalten:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, KMU, Gebietskörperschaften, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen i.d.R. bis zu 50 %
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
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