Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung der Sicherung und Gewinnung von hochqualifiziertem Personal für Forschung und Entwicklung und Innovationen (FTI-Thüringen PERSONEN)

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung der Sicherung und Gewinnung von hochqualifiziertem Personal für Forschung und Entwicklung und Innovationen (FTI-Thüringen PERSONEN)

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung der Sicherung und Gewinnung von hochqualifiziertem Personal für Forschung und Entwicklung und Innovationen (FTI-Thüringen PERSONEN)

Förderzeitraum: 05.09.2022 – 31.12.2023
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Für Unternehmen in Thüringen ist die Beschaffung hochqualifizierten Personals insbesondere aus dem MINT-Bereich für Forschung, Entwicklung und Innovation eine große Herausforderung. Hochqualifizierte Mitarbeiter sind für Unternehmen und Forschungseinrichtungen aber unverzichtbar, um innovativ zu bleiben und im Wettbewerb zu bestehen. Das Ziel des Landes Thüringen ist es mit dieser Förderrichtlinie das Personal des FuE-Sektors zu erhöhen und so seinen heutigen Rückstand bei wirtschaftsinterner FuE im bundesweiten Vergleich abzubauen.

Gefördert werden daher unbefristete Neueinstellungen von hochqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den Feldern Wissenschaft, Wirtschaft, Technik und Gestaltung sowie die Vergabe von Firmenstipendien, vor allem in den MINT-Fächern.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Thüringen.

 

Fördermittel: Monatliche Festbeträge von 2.000 EUR bei Neueinstellungen und bis zu 1.200 UER bei Firmenstipendien, jeweils für 24 Monate

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

Bild von Gorodenkoff

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