Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert eine erfolgreiche bilaterale deutsch-ukrainische Kooperation in Forschung und Entwicklung und unterstützt das Land bei der Stabilisierung seines Wissenschaftssystems.
In diesem werden folgende Schwerpunkte gefördert:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, kommunale Gebietskörperschaften und andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern. Der Antrag muss vom deutschen Antragsteller bzw. Verbund gemeinsam mit mindestens einem antragsberechtigten ukrainischen Partner eingereicht werden.
Fördermittel: Zuschüsse bis zu 80.000 Euro
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
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