Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten

Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten

Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten

Der Freistaat Thüringen fördert die Anwerbung und Sprachausbildung von ausbildungswilligen Personen aus Drittstaaten (d.h. Nicht-EU-Staaten).

Ziel der Förderung ist, es dem Nachwuchsmangel im Fachkräftebedarf entgegenzuwirken.

Bei der Ausbildung muss es sich um eine qualifizierte, berufliche Ausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannten Beruf in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk oder Freie Berufe handeln.

Die duale Ausbildung muss in Thüringen erfolgen.

Die Anwerbung und Sprachausbildung muss im Ausland durch ein von einer Thüringer Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) anerkanntes Dienstleistungsunternehmen erfolgen.

Zuwendungsempfänger können Unternehmen mit Sitz und/ oder Betriebsstätte in Thüringen sein.

Art und Höhe

Zuschuss bis zu 3.000 EUR pro Person.

 

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