Due Diligence

Due Diligence bezeichnet eine “gebotene Sorgfalt”, die im Rahmen von Unternehmensüberprüfungen angewendet werden muss. Der juristisch relevante Begriff, der aus dem amerikanischen Aktienrecht stammt, hat zum Verfahren adäquater Prüfungen geführt, die vor Unternehmenskäufen durchzuführen sind.

Due-Diligence-Überprüfung

Wenn ein Unternehmensverkauf stattfinden soll, führen die Kaufinteressenten vorab eine Due-Diligence-Überprüfung durch. Dabei nutzen sie standardisierte Verfahren auf der Grundlage des Bilanz- und Steuerrechts, um Stärken und Schwächen eines möglicherweise zu erwerbenden Unternehmens genau zu analysieren. Die vorgefundenen Risiken haben maßgeblichen Einfluss auf Kaufentscheidungen und -preise. Die Durchführung einer Due-Diligence-Überprüfung obliegt Steuerfachleuten, Wirtschaftsprüfern, Anwälten und technischen Fachleuten. Für die technische Durchführung müssen Kaufinteressenten Informationen über das zu erwerbende Unternehmen erhalten, die normalerweise geheim gehalten werden und der Konkurrenz nutzen könnten. Käufer sind manchmal Konkurrenten, die bei Verkaufsabsichten sogar gezielt angesprochen werden. Um diesen Konflikt zu lösen, kann eine Gebühr vereinbart werden, falls der Kaufinteressent nach der Due-Diligence-Prüfung doch nicht kauft.

Durchführung einer Due-Diligence-Überprüfung

Es können Fachleute des Kaufinteressenten und externe, vollkommen unabhängige Fachleute die Überprüfung durchführen. Die zweite Lösung erscheint hinsichtlich der möglicherweise nötigen Geheimhaltung sicherer, ist aber teurer. Zudem hängt das genaue Ergebnis ganz wesentlich von der Expertise der beteiligten Fachleute ab. Es müssen quantifizierbare Ergebnisse generiert werden, um eine adäquate Unternehmensbewertung vornehmen zu können.

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