Das Hausbankprinzip besagt, dass Anträge für Förderdarlehen nicht direkt bei den Förderinstituten wie z.B. der NBank, sondern bei der Hausbank des Antragstellers eingereicht werden. Die Hausbank – in der Regel die Bank, bei der der Kreditnehmer sein Hauptgeschäftskonto führt – prüft die Bonität und leitet den Antrag zusammen mit ihrer Empfehlung an die Förderinstitution weiter. Dies vereinfacht den Prozess und nutzt die bestehende Beziehung zwischen Unternehmen und Bank.
Der Prozess beginnt, wenn ein Kunde einen Kreditantrag bei seiner Hausbank stellt. Die Bank prüft die Kreditwürdigkeit und füllt zusammen mit dem Kunden – tlw. zusammen mit Fördermittelberatungen wie der Subventa – den Förderantrag aus. Nach der internen Prüfung leitet sie den Antrag an das zuständige Förderinstitut weiter. Bei positiver Bewertung übernimmt die Förderbank einen Teil des Risikos, wodurch die Hausbank eher bereit ist, den Kredit zu gewähren.
Um das Hausbankprinzip optimal zu nutzen, sollten Kreditnehmer:
Das Hausbankprinzip ist ein essenzieller Bestandteil des Förderdarlehensystems in Deutschland. Es ermöglicht einen effizienten und kundenfreundlichen Zugang zu finanziellen Mitteln, die für die Realisierung von Projekten, Innovationen oder die Gründung von Unternehmen entscheidend sein können. Indem Sie die Vorteile dieses Prinzips nutzen, können Sie die Chancen auf eine erfolgreiche Finanzierung Ihres Vorhabens erheblich verbessern.
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