Kohäsionsfonds

Für Staaten der Europäischen Union, deren Bruttonationaleinkommen pro Einwohner unter 90 Prozent des Durchschnittseinkommens der Europäischen Union liegt, wurde der Kohäsionsfonds eingerichtet.

Das Ziel dieses Fonds lag im Ausgleich der wirtschaftlichen sowie sozialen Ungleichheit sowie in der Förderung von nachhaltiger Entwicklung. Er unterliegt dabei über die Allgemeine Verordnung den gleichen Regelungen für die Planung von Programmen, die Verwaltung und auch die Überwachung wie der ESF oder auch der EFRE.

In den Jahren 2014 bis 2020 werden durch diesen Fonds die Länder Bulgarien, Griechenland, Estland, Lettland, Litauen, Kroatien, Polen, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Rumänien, Ungarn, Zypern und die Tschechische Republik gefördert.

Mit insgesamt 66 Milliarden EUR werden in den Jahren 2014 bis 2020 Maßnahmen für die Bereiche „Transeuropäische Verkehrsnetze“ (Förderung von Infrastrukturprojekten) sowie Umwelt (z. B. Förderung von Energie- und Verkehrsprojekten mit einem klar definierten Nutzen für die Umwelt aufgrund von Energieeffizienz oder auch durch die Nutzung von erneuerbaren Energien) durch den Fonds gefördert. Für die Jahre 2007 bis 2013 stand ein Betrag von etwa 70 Milliarden EUR zur Verfügung.

Durch eine Entscheidung des Rates kann mit einer qualifizierten Mehrheit die finanzielle Unterstützung durch den Fonds auch ausgesetzt werden. Dies ist dann möglich, wenn ein Mitgliedsstaat übermäßig überschuldet ist und die Situation nicht gelöst wurde oder aber keine geeigneten Maßnahmen für die Lösung der Situation ergriffen wurden.

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