Der Mikromezzaninfonds Deutschland
Die Bundesregierung (Ministerium Wirtschaft/Energie) fördert Mikromezzaninfinanzierungen aus Mitteln des ERP-SV (ERP-Sondervermögen) und des ESF (Europäischer Sozialfonds), um junge und kleine Unternehmen sowie Existenzgründer mit einer besseren Eigenkapitalbasis auszustatten. Antragsberechtigte sind die genannten Unternehmen und Gründer, wobei die besten Chancen auf die Mikromezzaninfinanzierung ausbildenden Unternehmen, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, Frauen sowie Unternehmern mit Migrationshintergrund zugestanden werden. Darüber hinaus sollen von dem Fonds besonders umweltorientierte Firmen und gewerblich orientierte Sozialunternehmen profitieren.
Weitere Besonderheiten von Mezzanine-Finanzierungen
Obgleich es sich in der Regel um Beteiligungen handelt (beispielsweise Genussrechte, stille Beteiligungen, Wandel- oder Optionsanleihen), verfügen die Kapitalgeber über keine Stimm- und damit über keine Einflussrechte. Vielfach kann das Kapital bilanziell als Eigenkapital ausgewiesen werden (Equity Mezzanine), es schmälert damit nicht die bilanzielle Basis und erhöht so die Kreditwürdigkeit des Unternehmens, das nötigenfalls weitere Kredite aufnehmen könnte. Es gibt aber auch Mezzanine-Beteiligungen in Form von nachrangigen Förderdarlehen, die bilanziell als Fremdkapital auszuweisen sind (Debt Mezzanine).
Umfang von Mezzanine-Finanzierungen
Das aufnehmende Unternehmen bietet praktisch keine Sicherheiten und muss daher aufwendig geprüft werden. Aufgrund dieses Aufwands lohnt sich eine Mezzanine-Finanzierung nur in größerem Umfang, man geht von mindestens 500.000 Euro aus. Bei dieser Prüfung entstehen in der Regel erhöhte Kosten für ein externes Rating, weshalb eine Mezzanine-Finanzierung wohlbegründet durchgeführt werden sollte.