Das Sale-Lease-Back stellt eine Form der Liquiditätsgenerierung von Unternehmen und zunehmend öffentlichen Einrichtungen wie Kommunen, Organisationen und Verbänden dar, bei dem Anlagegüter an den späteren Leasinggeber verkauft und unmittelbar wieder zurückgeleast werden. Der Vorgang findet auf dem Papier statt, denn die Güter werden zum Zeitpunkt der Abwicklung schon vom Verkäufer = späteren Leasingnehmer genutzt.
Die vormaligen Besitzer, aktuellen Verkäufer und künftigen Leasingnehmer des Anlagegutes brauchen unmittelbar Liquidität und kalkulieren schlicht, dass die später auf sie zukommenden Leasingkosten ihre Abschreibungen auf das Anlagegut kaum übersteigen werden (meist ein Irrtum). Sie nehmen sich auf diese Weise einen Kredit bei sich selbst auf ihre künftige wirtschaftliche Tätigkeit mithilfe ihrer Anlagegüter. Diese Güter können Maschinen, Fuhrparks und gern Gebäude sein. Prominente Fälle sind oft die Straßenbahnen oder Mietshäuser von Kommunen, die einen handfesten Wert darstellen. Die Kommune generiert einen unmittelbaren Barwertvorteil, den sie oft im Moment der Abwicklung dringend benötigt.
Die Käufer und späteren Leasinggeber erzielen natürlich einen Gewinn, denn sie kaufen gezielt unter Wert der Anlagegüter und erheben nicht unerhebliche Leasingraten, welche die Abschreibungskosten deutlich überschreiten sollen. Wenn die Güter abgeschrieben sind, sollen sie restverwertet werden, der Gewinn muss bis dahin vollständig entstanden sein, indem die geflossenen Leasingraten den Kaufpreis deutlich überschritten haben. Sonderfälle ergeben sich bei Immobilien mit ihrer geringen Abschreibung und möglichen Wertsteigerung, wo das Verfahren auch von Privatpersonen oft aus steuerlichen Gründen durchgeführt wird (Vermeidung von Erbschaftssteuer). In diesen Fällen trägt ein Sale-/Backleasing einen stark spekulativen Charakter.
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