Sale-Lease-Back

Das Sale-Lease-Back stellt eine Form der Liquiditätsgenerierung von Unternehmen und zunehmend öffentlichen Einrichtungen wie Kommunen, Organisationen und Verbänden dar, bei dem Anlagegüter an den späteren Leasinggeber verkauft und unmittelbar wieder zurückgeleast werden. Der Vorgang findet auf dem Papier statt, denn die Güter werden zum Zeitpunkt der Abwicklung schon vom Verkäufer = späteren Leasingnehmer genutzt.

Vorteile des Sale-/Backleasings für die Verkäufer/Leasingnehmer

Die vormaligen Besitzer, aktuellen Verkäufer und künftigen Leasingnehmer des Anlagegutes brauchen unmittelbar Liquidität und kalkulieren schlicht, dass die später auf sie zukommenden Leasingkosten ihre Abschreibungen auf das Anlagegut kaum übersteigen werden (meist ein Irrtum). Sie nehmen sich auf diese Weise einen Kredit bei sich selbst auf ihre künftige wirtschaftliche Tätigkeit mithilfe ihrer Anlagegüter. Diese Güter können Maschinen, Fuhrparks und gern Gebäude sein. Prominente Fälle sind oft die Straßenbahnen oder Mietshäuser von Kommunen, die einen handfesten Wert darstellen. Die Kommune generiert einen unmittelbaren Barwertvorteil, den sie oft im Moment der Abwicklung dringend benötigt.

Motivation der Käufer/Leasinggeber und Problematik des Verfahrens

Die Käufer und späteren Leasinggeber erzielen natürlich einen Gewinn, denn sie kaufen gezielt unter Wert der Anlagegüter und erheben nicht unerhebliche Leasingraten, welche die Abschreibungskosten deutlich überschreiten sollen. Wenn die Güter abgeschrieben sind, sollen sie restverwertet werden, der Gewinn muss bis dahin vollständig entstanden sein, indem die geflossenen Leasingraten den Kaufpreis deutlich überschritten haben. Sonderfälle ergeben sich bei Immobilien mit ihrer geringen Abschreibung und möglichen Wertsteigerung, wo das Verfahren auch von Privatpersonen oft aus steuerlichen Gründen durchgeführt wird (Vermeidung von Erbschaftssteuer). In diesen Fällen trägt ein Sale-/Backleasing einen stark spekulativen Charakter.

Weitere Beiträge

Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster
Förderzeitraum: 27.09.2024 – 30.06.2027
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Neue Wege zur Erkundung, Gewinnung und Aufbereitung von Primärrohstoffen im Kontext nationaler und europäischer Zusammenarbeit“
Förderzeitraum: 25.09.2024 – 31.01.2025
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Photonik für die digitalisierte und automatisierte Produktion“
Förderzeitraum: 10.09.2024 – 30.11.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!