Wer Fördermittel, beispielsweise ein KfW-Schnellkredit, in Anspruch nimmt, kann einen Teil der Tilgung des Förderdarlehens, hier in Gestalt des Tilgungszuschusses, einer anderen Institution, hier der KfW, übertragen. Durch den Tilgungszuschuss verringert sich somit der durch den Darlehensnehmer in Gestalt der Tilgung zu entrichtende Kapitaldienst (die Zahlung von Zins und Tilgung an den Darlehensgeber). Die Gewährung eines Tilgungszuschusses kann jedoch an bestimmte Voraussetzungen (beispielsweise die Tatsache, dass es sich bei dem mit KfW-Mittel errichteten Eigenheim um ein Energiesparhaus handelt) geknüpft sein. Der Zuschuss ist damit ein spezielles Instrument, um bestimmte Vorhaben (beispielsweise private Bauvorhaben) durch einen Subventionsgeber ganz gezielt zu fördern.
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