Gründungsfinanzierung (01.02.2018 – 30.06.2021)

Gründungsfinanzierung (01.02.2018 – 30.06.2021)

Gründungsfinanzierung (01.02.2018 – 30.06.2021)

Baden-Württemberg / L-Bank

Die L-Bank fördert in Zusammenarbeit mit der KfW die Finanzierung von Existenzgründungen und Investitionsvorhaben junger Unternehmen und Freiberufler in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Selbständigkeit bzw. Geschäftstätigkeit.

Die Fördermittel werden in Form eines zinsverbilligten Darlehens erteilt.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, in der Regel jedoch max. 5 Mio. EUR je Vorhaben. Die Bagatellgrenze liegt in der Regel bei 10.000 EUR.

Die L-Bank hat zum 1. Februar 2018 folgende Programmanpassungen in der Gründungsfinanzierung vorgenommen:

  • Die Mindestbeteiligungshöhe von 10% ist entfallen.
  • Für die Antragsberechtigung ist das Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit (Datum der ersten Umsatzerzielung) maßgeblich.

Ein Wechsel der Gesellschafter in einer Personengesellschaft gilt seit dem 1. Februar 2018 nicht mehr als Neugründung.

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