Berlin / Investitionsbank Berlin (IBB)
Das Land Berlin fördert Investitionen der gewerblichen Wirtschaft mit besonderem Struktureffekt.
Förderfähig bei kleinen und mittleren Unternehmen sind:
Bei Großunternehmen sind folgende Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit förderfähig:
Die Fördermittel werden in der Regel als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten erteilt. Ab fünf neu geschaffenen Dauerarbeitsplätzen können in die Zuschüsse auch lohnkostenbezogen gewährt werden.
Investitionsbeihilfen können maximal in Höhe der nachstehenden Bruttofördersätze gewährt werden, wobei andere Investitionsbeihilfen anzurechnen sind:
C-Fördergebiet
D-Fördergebiet
Investitionsvorhaben von Großunternehmen in C- und D-Gebieten werden mit maximal 200.000 EUR Gesamtbetrag innerhalb von drei Steuerjahren gefördert.
Die Förderung des Landes Berlin konzentriert sich vorrangig auf Investitionsvorhaben von KMU sowie auf die Bereiche Gesundheitswirtschaft, Energietechnik, Verkehr/ Mobilität und Logistik, Optische Technologien, IKT/Medien und Kreativwirtschaft.
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