GRW: Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (29.03.2019 – 31.12.2020)

GRW: Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (29.03.2019 – 31.12.2020)

GRW: Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (29.03.2019 - 31.12.2020)

Berlin / Investitionsbank Berlin (IBB)

Das Land Berlin fördert Investitionen der gewerblichen Wirtschaft mit besonderem Struktureffekt.

Förderfähig bei kleinen und mittleren Unternehmen sind:

  • die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten,
  • die Diversifizierung der Produktion in neue zusätzliche Produkte,
  • eine grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses sowie
  • der Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.

Bei Großunternehmen sind folgende Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit förderfähig:

  • Errichtungsinvestitionen,
  • Investitionen zur Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte,
  • der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre,
  • Investitionen zur Diversifizierung einer bestehenden Betriebsstätte durch Hinzunahme neuer Produkte oder Prozessinnovationen sowie
  • Investitionen in den Umweltschutz, die über nationale und EU-Normen hinausgehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern.

Die Fördermittel werden in der Regel als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten erteilt. Ab fünf neu geschaffenen Dauerarbeitsplätzen können in die Zuschüsse auch lohnkostenbezogen gewährt werden.

Investitionsbeihilfen können maximal in Höhe der nachstehenden Bruttofördersätze gewährt werden, wobei andere Investitionsbeihilfen anzurechnen sind:

C-Fördergebiet

  • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 30%,
  • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 20%,
  • Betriebsstätten von großen Unternehmen: 10%.

D-Fördergebiet

  • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 20%,
  • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 10%,

Investitionsvorhaben von Großunternehmen in C- und D-Gebieten werden mit maximal 200.000 EUR Gesamtbetrag innerhalb von drei Steuerjahren gefördert.

Die Förderung des Landes Berlin konzentriert sich vorrangig auf Investitionsvorhaben von KMU sowie auf die Bereiche Gesundheitswirtschaft, Energietechnik, Verkehr/ Mobilität und Logistik, Optische Technologien, IKT/Medien und Kreativwirtschaft.

 

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