GRW Unternehmensförderung: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

GRW Unternehmensförderung: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

GRW Unternehmensförderung: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

Im Rahmen der Richtlinie „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ stellt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt weitere Mittel zur Unternehmensförderung zur Verfügung.

Der thematische Schwerpunkt liegt hierbei auf Sachanlageinvestitionen, im Zusammenhang mit der Schaffung/ Sicherung von Dauerarbeitsplätzen, sowie auf Lohnkosten für Arbeitsplätze während eines Zeitraumes von zwei Jahren.

Die Sachkostenbezogene Förderung beträgt bei

  • für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 25%
  • für Betriebsstätten von mittleren Unternehmen 15%
  • für sonstige Betriebsstätten 5% des förderfähigen Investitionsvolumens.

Der Fördersatz der Lohnkostenbezogenen Fördermittel umfasst weiterführend 10% der festgesetzten Lohnkosten.

Der Basisfördersatz kann im Rahmen eines Zuschlagsystems bei der sachkostenbezogenen Förderung maximal bis zu 10% und bei der lohnkostenbezogenen Förderung bis zu 5% erhöht werden, wenn bestimmte Struktureffekte erfüllt werden.

 

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