Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Digitalisierung der Hamburger Wirtschaft

Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Digitalisierung der Hamburger Wirtschaft

Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Digitalisierung der Hamburger Wirtschaft

Förderzeitraum: 15.03.2021-31.12.2022
pixabay.2917048-1

 

Das Zeitalter der Digitalisierung stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen haben bis heute in diesem Bereich einen großen Nachholbedarf. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und neue Wachstumspotentiale zu erschließen ist es in der heutigen Zeit jedoch enorm wichtig, digitale Systeme in das eigene Unternehmen zu integrieren.

Die neue Richtlinie soll die Investitionsentscheidung in eine digitale Transformation für KMUs erleichtern und diesen Prozess begleiten. Hierbei sind zum einen Beratungsleistungen, aber auch Investitionsvorhaben förderbar.

Beispiele für förderbare Beratungsleistungen:

  • Beratung zur Thematik Cyber Security, Bedrohungsanalysen und Erhöhung von Informationssicherheit im Unternehmen
  • Beratung zur Einführung digitaler Infrastrukturen
  • Beratung zur Digitalisierung von Dienstleistungen oder Produkten

Beispiele für förderbare Investitionen

  • Entwicklung und Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen durch Hard- und Software
  • Einführung verbesserter Cyber Security

Antragsberechtigt sind KMU in gewerblicher Wirtschaft, Handwerk und freie Berufe mit Betriebsstätte in Hamburg

Fördermittel: bis zu 50%

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

 

 

Nicht das passende Programm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Hamburg

Weitere Beiträge

Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!