Hamburg-Kredit – Gründung und Nachfolge (01.01.2018 – 15.08.2019)

Hamburg-Kredit – Gründung und Nachfolge (01.01.2018 – 15.08.2019)

Hamburg-Kredit - Gründung und Nachfolge (01.01.2018 – 15.08.2019)

Hamburg / Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) gewährt in Kooperation mit der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG) Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Investitionen sowie zur Finanzierung von Betriebsmitteln für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Mitfinanziert warden im Sinne dieser Förderung z.B.

  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen,
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals,
  • immaterielle Vermögenswerte,
  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (überwiegend zur Selbst-/Eigennutzung),
  • Betriebsmittel inklusive Warenlager.

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

Die Darlehenshöhe im Rahmen dieser Förderrichtlinie beträgt maximal 500.000 EUR pro Vorhaben und maximal 1 Mio. EUR in drei Kalenderjahren je Kreditnehmer.

Für die erste Existenzgründung eines Handwerkers wird zusätzlich ein Zuschuss von bis zu 5.000 EUR zur Reduzierung der Darlehensschuld gewährt, wenn ein Ausbildungsplatz geschaffen und besetzt wird.

Das Darlehen wird durch eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg mit bis zu 70% besichert.

Gerne können Sie auf unsere Dienstleistung bzgl. Fördermittelberatung zurückgreifen.

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