Hamburger Kleinstkreditprogramm: Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose (01.01.2019 – 31.12.2019)

Hamburger Kleinstkreditprogramm: Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose (01.01.2019 – 31.12.2019)

Hamburger Kleinstkreditprogramm: Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose (01.01.2019 – 31.12.2019)

Hamburg / Johann Daniel Lawaetz-Stiftung, Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die Gründung von gewerblichen und freiberuflichen Kleinstunternehmen durch Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit Bedrohte, sowie von diesen gegründete Unternehmen. Diese Förderung gilt bis zu vier Jahre nach der Gründung, welche durch Investitions- und Betriebsmitteldarlehen gezielt unterstützt werden sollen.

Die Förderung in Form eines Darlehens umfasst bis zu 17.500 EUR pro Person und bis zu 35.000 EUR pro Unternehmen, wenn zwei Personen ein gemeinsames Unternehmen gründen. Bei Nachweis eines Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses ist ein Rest- oder Teilschulderlass in Höhe von bis zu 3.500 EUR möglich.

 

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