Hessen: Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Start-Ups und Scale-Ups

Hessen: Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Start-Ups und Scale-Ups

Hessen: Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Start-Ups und Scale-Ups

Förderzeitraum: ab 09.04.2022
startup-g23c68327f_1920

Start-Ups prägen die deutsche Wirtschaft durch ihr enormes Innovationspotential, da wissensbasierte oder technologieorientierte Gründungen für die wirtschaftliche Entwicklung zunehmend an Bedeutung gewinnen. Daher soll nun die Zahl dieser Gründungen in Hessen mit der neuen Förderung erhöht werden und das Bundesland zu einem attraktiven Standort für Start-Ups und junge Gründer werden.

 

Der Zuschuss wird insbesondere für die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Geschäftsmodellen, aber auch zum Auf- und Ausbau von Unternehmen gewährt, da innovative Unternehmensgründungen oft von erhöhten Kapitalbedarfen geprägt sind. Mit der Fördermaßnahme soll die Start-Up-Landschaft in Hessen nachhaltig gestärkt werden. Als Start-Ups gelten Unternehmen mit einem maximalen Alter von fünf Jahren. Außerdem muss es sich für eine Förderung um innovative Geschäftsmodelle handeln (z.B. neuartige Produkte, Dienstleistungen, Marketingangebote etc.)

 

Antragsberechtigt sind Start-Ups und natürliche Personen.

 

 

Fördermittel: Zuschuss bis zu 40.000 € pro Start-Up

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

 

Bild von StartupStockPhotos

Weitere Beiträge

Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!