Bayern: Richtlinien für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe „Hochwasser im Juli 2021“ geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Trägern wirtschaftsnaher Infrastruktur

Bayern: Richtlinien für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe „Hochwasser im Juli 2021“ geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Trägern wirtschaftsnaher Infrastruktur

Bayern: Richtlinien für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe „Hochwasser im Juli 2021“ geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Trägern wirtschaftsnaher Infrastruktur

Förderzeitraum: 16.08.2021-31.12.2023
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Die bayerische Regierung hat im Zuge der Hochwasser im Juli 2021 Soforthilfen für Unternehmen und andere wirtschaftlich tätige Organisationen beschlossen. Das Ziel der Soforthilfe ist der Wiederaufbau wirtschaftsnaher Infrastruktur und der Erhalt der bayerischen Unternehmen und ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Es sind hierbei ausschließlich Schäden erstattungsfähig, welche in den Geltungsbereich der Finanzhilfaktion „Hochwasser im Juli 2021“ fällt.

Die Soforthilfe kann für folgende Ausgaben zur Beseitigung der Schäden durch das Hochwasser angewendet werden:

  • Investitionsausgaben (z.B. Ersatzbeschaffungen, Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeit betrieblicher Grundstücke)
  • Umlaufvermögen (z.B. Lagerbestände)
  • Sonstige Ausgaben zur Beseitigung materieller Schäden (z.B. Putz- oder Reparaturarbeiten)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe, Eigentümer betrieblich genutzter Betriebsstätten und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit maximal 500 Arbeitnehmern.

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen max. 200.000 €

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

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Bild von nck_gsl auf Pixabay

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