Berlin / Investitionsbank Berlin (IBB), Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Das Land Berlin fördert den Bau von Miet- und Genossenschaftswohnungen.
Mitfinanziert wird der Neubau von Wohnungen, die zu sozialverträglichen Mieten angeboten werden. Förderfähig ist auch der Kauf einer neu zu errichtenden Immobilie vor deren Baubeginn.
Die Förderung erfolgt vorrangig innerhalb einer definierten Baukulisse.
Ziel ist es, die sozialen Nachbarschaften in Wohnquartieren zu stärken, das Wohnungsangebot nachhaltig zu erhöhen und dabei insbesondere preiswerten Wohnraum für einkommensschwache Wohnungsuchende bereitzustellen.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinslosen Darlehens.
Die Förderung wird in zwei Varianten angeboten:
–Baudarlehen mit Teilverzicht: Die Höhe des Baudarlehens beträgt bis zu 91.000 EUR pro geförderter
Wohnung und maximal 1.300 EUR pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche. Auf den ausgezahlten
Betrag wird nach Ablauf des Bindungszeitraums und Erfüllung sämtlicher Auflagen ein Teilverzicht
von 25% des ausgezahlten Baudarlehens gewährt.
–Ergänzende Förderalternative ohne Teilverzicht: Die Höhe des Baudarlehens beträgt bis zu 70.000
EUR pro geförderter Wohnung und maximal 1.000 EUR pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche.
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