IKT für Elektromobilität: intelligente Anwendungen für Mobilität, Logistik und Energie (Stand: 10.01.2019)

IKT für Elektromobilität: intelligente Anwendungen für Mobilität, Logistik und Energie (Stand: 10.01.2019)

IKT für Elektromobilität: intelligente Anwendungen für Mobilität, Logistik und Energie (Stand: 10.01.2019)

Bund / Projektträger im DLR

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die IKT-basierte Elektromobilitätslösungen im Anwendungsbereich Mobilität, Verkehr, Logistik und Energienetze erarbeiten.

Gefördert werden Verbundprojekte zu folgenden Themen:

  • gewerbliche Logistik- und Lieferkonzepte, die den öffentlichen Raum trotz steigender Nachfrage im Wirtschaftsverkehr nachhaltig entlasten,
  • App- oder Plattform-basierte Konzepte zur Digitalisierung der Mobilität im öffentlichen und individuellen Bereich,
  • verkehrsträgerübergreifende Sharing-Systeme, die den Umstieg vom Individualverkehr hin zum Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) vereinfachen,
  • wirtschaftliche Betriebskonzepte, die helfen, den Kostennachteil bei der Beschaffung elektromobiler Fahrzeuge auszugleichen,
  • Flotten, die in Energienetze eingebunden werden, um neue netzdienliche Dienstleistungen anzubieten,
  • attraktive und bezahlbare Mobilitätsversorgung der Bevölkerung in ländlichen Räumen, die insbesondere die Bedürfnisse nur eingeschränkt mobiler Bevölkerungsschichten berücksichtigt,
  • neue Mobilitätslösungen, die hoch-automatisierte und autonome Fahrzeuge und die damit verbundenen Technologien wie z.B. Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen nutzen, um die Herausforderungen des zukünftigen Verkehrs im städtischen und ländlichen Bereich zu lösen.

Die Fördermittel werden in Form von Zuschüssen, für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren, erteilt.
Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten,
  • für Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten!

In der ersten Stufe sind zunächst Projektskizzen jeweils zum 31. März und 31. Oktober eines Jahres, letztmalig zum 31. Oktober 2021, einzureichen.

Weitere Beiträge

Förderrichtlinie für Maßnahmen der Künstlichen Intelligenz: „KI-Leuchttürme für den Natürlichen Klimaschutz“
Förderzeitraum: 19.03.2024 – 17.05.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive und Gamification-basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 07.05.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Basistechnologien für die Fusion – auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk“
Förderzeitraum: 07.03.2024 – 31.08.2024

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