„Industrie 4.0-Testumgebungen – Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0“ (03.07.2018 – 30.06.2021)

„Industrie 4.0-Testumgebungen – Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0“ (03.07.2018 – 30.06.2021)

„Industrie 4.0-Testumgebungen – Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0“ (03.07.2018 - 30.06.2021)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert im Rahmen dieser Richtlinie das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen, um digitalisierte Prozesse und Produkte zu entwickeln, zu erproben und anzuwenden. Die Bekanntmachung gibt grundsätzlich Anwendungsfelder und Technologie nicht vor; ein Bezug zu ­Industrie 4.0, Internet der Dinge oder Cyber-Physischen Systeme ist allerdings Voraussetzung. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationshöhe und wirtschaftliches Potenzial.

Übergeordnetes Ziel dieser Maßnahme ist es, KMU bei der Anpassung ihrer Wertschöpfungsmodelle an digitalisierte Prozesse und bei der Forschung und Entwicklung (FuE) von neuen digitalen Produkten zu unterstützen. Mit der Maßnahme sollen KMU zudem von der Expertise anwendungsorientierter Forschungseinrichtungen profitieren, die einen direkten Technologietransfer ermöglichen. KMU werden damit bei der Digitalisierung ihrer Wertschöpfungskette sowie bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle gestärkt.

Die Fördermittel werden in Form von Zuschüssen erteilt.

Die Fördermaßnahmen können für kleine Unternehmen bis zu 50% anteilsfinanziert werden. Mittlere Unternehmen erhalten eine maximale Förderung von 40%. Für mittelständische Unternehmen ist ein Förderumfang von maximal 30% vorgesehen. Als finanziellen Orientierungsrahmen für diese Fördermaßnahme gelten maximal 100 000 Euro Zuwendung für ein Vorhaben, das zwölf Monate nicht übersteigen darf.

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