Förderung von Maßnahmen in der Geflügelhaltung, die zur Reduktion des Auftretens von Infektionserkrankungen und der Notwendigkeit zur Behandlung mit antibiotischen Tierarzneimitteln beitragen

Förderung von Maßnahmen in der Geflügelhaltung, die zur Reduktion des Auftretens von Infektionserkrankungen und der Notwendigkeit zur Behandlung mit antibiotischen Tierarzneimitteln beitragen

Förderung von Maßnahmen in der Geflügelhaltung, die zur Reduktion des Auftretens von Infektionserkrankungen und der Notwendigkeit zur Behandlung mit antibiotischen Tierarzneimitteln beitragen

Förderzeitraum: 09.07.2021-26.10.2021
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Seit Jahren stehen antibiotikaresistente Erreger im Fokus des öffentlichen Interesses aufgrund ihrer ernstzunehmenden Bedrohung für die Tiergesundheit, den Verbraucherschutz und die Gesundheit der Menschen. Eine notwendige Behandlung von Nutztieren mit Antibiotika kann zur Entstehung solcher Erreger beitragen. Daher werden Alternativen benötigt, um die Ausbreitung von antibiotikaresistenten Erregern im Bereich der Tierzucht einzudämmen.

Aus diesem Grund fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die eine Senkung des Auftretens von Infektionskrankheiten bei Geflügel verfolgen. Die Förderung wird dabei in drei unterschiedlichen Modulen ausgeschrieben, welche unterschiedlichen Förderprogrammen zugeschrieben werden:

Modul A: Förderung der Grundlagenforschung im „Bundesprogramm Nutztierhaltung“
Modul B: Entwicklung innovativer, wettbewerbsfähiger Produkte in der „Innovationsförderung des BMEL“
Modul C: FuE-Projekte für Strategien und Lösungen in der ökologischen Geflügelhaltung mit dem „Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft“

Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland.

Förderung: Zuschuss für Unternehmen i.d.R. bis zu 50 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von Erika Varga auf Pixabay

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