Mit dem Beschluss der deutschen Klimaschutzstrategie und der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes wurde eine Treibhausgasneutralität bis 2045 beschlossen. Beim Klimaschutzplan 2050 handelt es sich dabei um eine langfristige Modernisierungsstrategie für die Transformation hin zur Treibhausgasneutralität, die konsequent auf technologische, ökonomische und soziale Innovationen setzt. Daher kommt der Förderung neuer Ansätze für den Kapazitäts- und Wissensaufbau zur Umsetzung konkreter Klimaschutzmaßnahmen eine hohe Bedeutung zu. Ein neuer Förderaufruf soll nun dazu beitragen, diese Ansätze zu unterstützen.
Grundsätzlich werden innovative Klimaschutzprojekte gefördert. Diese müssen in einem der Bereiche Verbraucher, Wirtschaft, Bildung oder Kommunen einen substanziellen Beitrag zu den bundesweiten Klimaschutzzielen aufweisen. Die Förderung erfolgt hierbei in drei Modulen:
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 40 %
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
Bild von ColiN00B
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