Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze

Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze

Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze

Förderzeitraum: 01.01.2020 – 30.06.2021

Ziel und Gegenstand

Die Schaffung von Anreizen für verstärkte Innovationstätigkeit im Schiffbau ist daher das Ziel dieser Förderrichtlinie.

Die Förderung soll dazu beitragen, dass der deutsche Schiffbau bei hochkomplexen Spezialschiffen und Offshore-Strukturen durch eine verstärkte Innovationstätigkeit seine Weltmarktposition hält bzw. ausbaut und gleichzeitig Arbeitsplätze sichert, um die Fähigkeit zur Umsetzung innovativer Lösungen im deutschen Schiffbau zu erhalten.

Die Verfolgung und Förderung zielgerichteter Konzepte für Forschung und Entwicklung und Innovation sind die wichtigsten Elemente der unternehmerischen Strategien der deutschen Schiffbauindustrie sowie der nationalen Schiffbaupolitik. Vom Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ soll deshalb ein Anreizeffekt ausgehen, der die Zuwendungsempfänger zu einer verstärkten Innovationstätigkeit veranlasst und dazu beiträgt, Arbeitsplätze im deutschen Schiffbau zu sichern.

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten;
  • Kosten für Maschinen und Anlagen, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden.
  • Kosten für Auftragsforschung, Fachwissen und unter Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich dem Vorhaben dienen.
  • Zusätzliche Gemeinkosten, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen.
  • Sonstige Betriebskosten einschließlich Kosten für Material, Bedarfsmittel und dergleichen, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen.

Art und Höhe der Fördermittel

Zuschüsse zwischen 25 – 45%

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