Richtlinie zum Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“

Richtlinie zum Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“

Richtlinie zum Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“

Förderzeitraum: 01.01.2022 - 31.12.2023
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Da die Wettbewerbsfähigkeit des Schiffbaus in wesentlichen Teilen von der Innovationskraft der Branche abhängt, ist das Ziel einer neuen Förderrichtlinie Anreize für stärkere Innovationstätigkeiten im Schiffbau zu setzen. Der Schiffbau ist dabei von unterschiedlichen Herausforderungen geprägt, die sich von anderen Fertigungsbranchen unterscheiden, beispielsweise in Komplexität, Wert oder Größe der hergestellten Einheiten. Die Innovationskraft soll unter anderem durch Investitionen in neue Verfahren und innovative Produkte gesteigert werden.

 

Grundsätzlich sind Innovationsvorhaben für den Schiffbau, -umbau oder -reparaturen förderfähig. Dabei muss nachweislich eine Verbesserung in der Wirtschaftlichkeit oder Sicherheit des Schiffs, im Produktionsprozess oder eine Verbesserung in der Leistung oder Qualität im Umweltbereich vorliegen. Zudem sind konkret neue Typschiffe oder Komponenten sowie die Entwicklung neuer Prozesse oder Anwendungen im Schiffsbau förderfähig.

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Es muss sich dabei um bestehende Schiffbau-, Schiffsreparatur- oder Schiffsumbauwerften mit Niederlassung in Deutschland.

 

 

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 45 %

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

 

Bild von fsHH auf Pixabay

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