JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden (23.01.2019 – 31.12.2023)

JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden (23.01.2019 – 31.12.2023)

JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden (23.01.2019 – 31.12.2023)

JOBSTARTER plus-Projekte der 5. Förderrunde sollen KMU bei der Entwicklung zeitgemäßer Lösungen unterstützen, ihre Ausbildungsaktivitäten vor dem Hintergrund der Digitalisierung zu erhalten und/oder auszubauen. Bei der Beantragung und Umsetzung eines Projekts sind in jedem Fall das Spektrum bereits bestehender vergleichbarer Aktivitäten in der Region zu berücksichtigen und die Einbindung geeigneter Institutionen und relevanter Partner sicherzustellen.

Ansatzpunkte der Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Betriebe im Hinblick auf die Digitalisierung sind unter anderem:

  • Betriebe bei der Gewinnung von Auszubildenden unterstützen – Ausbildungsmarketing 4.0,
  • Beratung und Unterstützung der Betriebe bei der Vermittlung von Basisqualifikationen für Auszubildende, die sich infolge der Digitalisierung ändern oder neu entwickeln,
  • Beratung zu und Vermittlung von Zusatzqualifikationen für Auszubildende,
  • Umsetzung geänderter oder neuer Ausbildungsordnungen,
  • Einbezug weiterer Lernorte (etwa Cluster-Campus, Digitalparks usw.),
  • Entwicklung branchenspezifischer Lernangebote in Bezug auf Digitalisierung.

Auf der Basis der Unterstützung einzelner Unternehmen können zudem regionale branchenbezogene KMU-Netzwerke zum Thema Aus- und Weiterbildung in der „Wirtschaft 4.0“ initiiert und moderiert werden.

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können Zuschüsse für eine Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt werden. Für förderfähigen Ausgaben kann auf Antrag eine anteilige Zuwendung von bis zu 100 Prozent, maximal jedoch 700.000 Euro für den Bewilligungszeitraum, als Projektförderung gewährt werden.

Im Antrag sind zusätzlich zu den Reisen des Projektpersonals innerhalb der Zielregion folgende förderfähigen Ausgaben für Reisen zu überregionalen und regionalen Veranstaltungen des Arbeitsbereichs 4.4 (Programmstelle JOBSTARTER) und der JOBSTARTER-Regionalbüros zu beantragen:

  • drei überregionale JOBSTARTER plus-Fachveranstaltungen mit zwei Personen und 350 Euro pro Person (2.100 Euro),
  • eine einmalige Admin-Fachtagung im ersten Laufzeitjahr mit einer Person und 350 Euro pro Person und
  • vier regionale JOBSTARTER plus-Veranstaltungen (Lernwerkstätten) mit jeweils einer Person und 350 Euro pro Person über die dreijährige Laufzeit (1.400 Euro). Insgesamt 3.850 Euro.

Die Einreichungsfrist für Förderanträge endet am 12. April 2019.

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