Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen zur klimafreundlichen gewerblichen Nahmobilität im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen zur klimafreundlichen gewerblichen Nahmobilität im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen zur klimafreundlichen gewerblichen Nahmobilität im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

Förderzeitraum: 01.03.2021-30.06.2024
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Mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung soll bis 2050 eine Treibhausgasneutralität erreicht werden. Ein entscheidender Ansatzpunkt zur Verringerung bildet hierbei der Verkehrssektor, welcher durch den zunehmenden Online-Handel und der Grundlogistik einen erheblichen Anteil der Treibhausgasemissionen produziert. Ein prominenter Ansatz zur Verringerung der Emissionen im Verkehr ist die gewerbliche Verwendung von Mikro-Depots, welche dezentral und möglichst nahe am Endkunden aufgebaut werden sollen.

Ziel der neuen Richtlinie ist es nun, den Aufbau von Mikro-Depots durch Unternehmen zu unterstützen. Ein wichtiger Punkt ist hierbei, dass die logistische Abwicklung vom Mikro-Depot zum Endkunden nur über emissionsfreie Verkehrsmittel erfolgen darf (z.B. Lastenräder, elektrische Fahrzeuge). Zuwendungsfähig sind Projekte unterschiedlichster Kategorien, darunter beispielsweise die Sanierung gebauter Infrastruktur, die Anschaffung von Infrastruktur für Anliefervorgänge und Lagerung oder Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur.

Antragsberechtigt sind private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung.

Fördermittel: bis zu 40% für Unternehmen

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von marcinjozwiak auf Pixabay

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